Kanzlei

Ziviltechniker

Verantwortung | Qualität | Unabhängigkeit

DIpl.-Ing. Oliver Mogg, BSc.

Gründer

Staatlich befugter und beeideter Zivilingenieur für

WIW – Maschinenbau

Studium

Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau

Technische Universität Graz


02.2026 – heute

Mogg & Schloffer ZT GmbH

Geschäftsführender Gesellschafter


12.2022 – 01.2026

HyCentA Research GmbH

Research Associate

Entwicklung, Bau und Betrieb von Membran-Elektroyse Prüfstanden für das Testing von Elektrolyse-Stapel (Herstellung von grünem Wasserstoff)


07.2021 – 11.2022

Lechner + Partner Ingenieure GmbH

Startup-Leiter & Projektleiter

Gesamtverantwortung für Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb, Produktmanagement und Kostensteuerung, Vorbereitung der Unternehmensgründung („Steirergarten“), Leitung von Planungsprojekten


10.2020 – 06.2021

Technische Universität Graz

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Monitoring für zukünftige Emissions-Gesetzgebung im Auftrag des Umweltbundesamtes Deutschland


09.2016 – 07.2021

AVL List GmbH

Studentischer Mitarbeiter

Messgüte und Datenvalidierung (Motor-, Rollen-, Antriebsstrang-, Brennstoffzellen-, Batterieprüfstände), Zertifizierungsmanagement

DIpl.-Ing. Philipp Schloffer, BSc.

Gründer

Gesellschafter

Studium

Automatisierungstechnik-Wirtschaft

FH Campus 02


04.2026 – heute

Mogg & Schloffer ZT GmbH

Geschäftsführender Gesellschafter


10.2014 – 04.2026

ERST Elektro-Regeltechnik Steiner GmbH

Technischer Angestellter – Leitung Softwareabteilung

Technische Projektleitungen, Anlagenoptimierungen, Softwareentwicklungen (Feldebene bis Betriebsleitebene), Inbetriebnahmen und Dokumentationen

für die Industriebereiche Lebensmittel, Energie (elektrisch und thermisch), Holz, Umwelt, Abwasser und Entsorgung


08.2011 – 11.2014

M&R Automation GmbH (PIA-Automation)

SPS-Programmierer

Programmierung von speicherbaren Steuerungen und Visualisierungen für Anlagen in den Bereichen Automotive und Konsumgüter

Ziviltechniker:innen – „technische Notare“

Ziviltechniker:innen sind gemäß § 292 Zivilprozessordnung mit „öffentlichem Glauben“ versehene Urkundspersonen. Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.

Ziviltechniker:innen haben eine akademische Ausbildung abgeschlossen,einschlägige praktische Erfahrung gesammelt und eine anspruchsvolle Berufsprüfung erfolgreich abgelegt. Sie sind Mitglieder der Ziviltechnikerkammer und erfüllen deren strenge berufliche Vorgaben. Ihre Arbeit erfolgt fachlich unabhängig und frei von Ausführungs- oder wirtschaftlichen Interessen. Diese Qualifikation und Unabhängigkeit bilden die Grundlage ihrer Funktion als „technische Notare“.